Start-up BW Pre-Seed – Finanzierung in der Frühphase


Start-up BW Pre-Seed richtet sich an Startups mit einer innovativen Geschäftsidee, die in einer frühen Phase ein Darlehen bis zu 200.000 € benötigen. Bis zu 160.000 Euro davon stellt das Land euch als zinsloses Darlehen zur Verfügung. Dafür muss euer Gründungsvorhaben sehr aussichtsreich sein und über einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad verfügen. Mindestens zwei Personen müssen operativ in eurem Startup tätig sein. Der Unternehmenssitz liegt in Baden-Württemberg. Zudem muss ein Co-Investor an Bord sein, der mindestens 20 Prozent der Summe als Darlehen gibt. Genauere Informationen findet ihr auf der offiziellen Website.

Als Start-up BW Pre-Seed Partner betreut das CyberLab euch gerne. Unser kostenfreier CyberLab Accelerator ist eine optimale Vorbereitung, wenn ihr euch um ein Start-up BW Pre-Seed Darlehen bewerben wollt! Ihr habt noch Fragen? In den FAQs findet ihr viele Antworten. Oder schickt uns eure Fragen per E-Mail.

FAQ zu Start-up BW Pre-Seed

Eure Co-Investoren sollten nicht nur einen Teil der Finanzierung übernehmen, sondern euch auch in eurem Vorhaben unterstützen. Wenn sie die Branche kennen oder über Know-How in eurem Bereich verfügen, können sie euch Türen öffnen, Kontakte herstellen, Ratgeber sein. Co-Investoren aus dem Kreis Family & Friends sind für Pre-Seed nicht zugelassen. Euer Co-Investor muss mindestens 20 Prozent und kann maximal 50 Prozent der Pre-Seed Summe als Wandeldarlehen übernehmen.

Ja, BW Pre-Seed kann eine sehr gute Anschlussfinanzierung sein. 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Eigenkapital eures Startups nicht höher sein als die beantragte Gesamtsumme für Pre-Seed. Vorherige Investments (auch mit Wandeloption) sind kein Problem, solange sie nicht zu diesem Ausschlusskriterium führen. 

Euer Startup schließt jeweils einen Vertrag mit:
•    dem Co-Investor: Darlehensvertrag mit Wandlungsoption 
•    der L-Bank: Darlehensvertrag, Nachrang mit Besserungsschein und Wandlungsoption 

Zwischen Co-Investorenvertrag und L-Bank-Vertrag besteht keine Verknüpfung. Hier gilt das Pari-Passu-Prinzip. Das heißt, die Verträge sind bis auf einige Begrifflichkeiten identisch, da es sich seitens der L-Bank um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt. Das CyberLab als Pre-Seed-Partner hat einen Vertrag mit dem Land, in dem wir uns zur Betreuung verpflichten, aber nicht haften. 

Die beiden Verträge sind nicht aneinander gekoppelt, müssen aber eine gleiche Laufzeit haben. Eine Grundlaufzeit gibt es nicht. Im Standardfall werden Verträge über 24 oder 36 Monate geschlossen. Eine Verlängerung um je 12 Monate ist möglich. 

Wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt und mit uns abgestimmt sind, der Co-Investor mit mindestens 20 Prozent einsteigt (Nachweis LOI) und wir als Pre-Seed Betreuungspartner überzeugt sind, stellen wir das Startup im Ministerium vor. Euer Startup pitcht dann die Geschäftsidee in einer Jurysitzung. Erteilt das Ministerium eine Zusage, könnt ihr euren Antrag bei der L-Bank einreichen. Die Zusage des Ministeriums ist 6 Wochen gültig. 

Wenn ihr die notwendigen Unterlagen eingereicht habt, fällt die Entscheidung innerhalb von 15 Bankarbeitstagen. Wenn es keine Einwände gibt, erfolgt die Auszahlung in der Regel wenige Tage später. 

BW Pre-Seed ist ein Wandeldarlehen. Die Wandlungsoption wird ausgelöst, wenn während der Laufzeit eine qualifizierte Finanzierungsrunde stattfindet.


Die L-Bank nutzt die Wandlungsoption in der Regel nicht. Bei den Co-Investoren ist sie aber sehr wahrscheinlich. Co-Investor und L-Bank entscheiden separat und unabhängig voneinander, aber immer bilateral mit dem Startup. Wichtig: Co-Investor und L-Bank dürfen wandeln, müssen es aber nicht. Die Wandlung selbst geschieht zum Marktpreis. 

Der Marktpreis entspricht dem Wert des Startups für die Investoren der ersten qualifizierten Finanzierungsrunde. Zwei Informationen sind dafür notwendig: Die Summe des geplanten Investments und die dafür ausgegebenen Unternehmensanteile. Auf Basis dessen wird auf 100 Prozent hochgerechnet. – Beispiel: Ein Startup gibt 10 Prozent für 1 Mio. € ab, also sind 10 Prozent des Unternehmens zukünftig 1 Mio. € wert. Die Unternehmensbewertung umfasst demnach 10 Mio. €.

Ja, das ist innerhalb von 12 Monaten möglich. Ab dem 13. Monat muss das Finanzierungsgremium darüber informiert und um Zustimmung gebeten werden. Das Finanzierungsgremium besteht aus Co-Investor, L-Bank, Ministerium und Betreuungspartner.

Hinzu kommt, dass die gleichen Konditionen der L-Bank angeboten werden müssen. Andernfalls handelt es sich um nicht erlaubte Nebenabreden. 

Die Rangrücktrittserklärung im Co-Investorenvertrag schützt das Startup und stellt alle Forderungen des Co-Investors hinter Forderungen anderer Gläubiger (L-Bank ausgenommen). Die Rückzahlung darf daher nur verlangt werden, wenn dadurch keine Insolvenzgefahr entsteht. Teilzahlungen sind aber durchaus möglich. Das Risiko eines Totalverlustes besteht.

Weitere Informationen findest du auf der FAQ-Seite der L-Bank.

gefördert im Rahmen der Landeskampagne Start-up BW

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Bild: LUKAS WOLTER
LUKAS WOLTER
Project Manager Venture Capital